+39-0471 254199  Pfarrhofstraße 60/a; I - 39100 Bozen, Steuer- und Mwst Nr: 00875750218, afb@pec.rolmail.net

Landwirtschaftliches Wohnhaus
(Neubau, Umbau, Sanierung)

Die neue landwirtschaftliche Wohnbauförderung (Beschluss der Landesregierung Nr. 731 vom 24.07.2018) sieht für den Neubau, einen Umbau und die Sanierung des landwirtschaftlichen Wohnhauses einen Kapitalbeitrag vor.

Das Ausmaß der Förderung beträgt 15% bis 50% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten (je nach Betriebsgröße und Nebenerwerbssituation).
/

Die Experte des zuständigen Landesamtes werden Sie im Rahmen der WohnbauMesse umfassend beraten.
/

Zurück zur Seite "Fachberatung"