Wiedereinstieg nach dem Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub
Die Beanspruchung des Mutterschafts- bzw. ersatzweisen Vaterschaftsurlaubes beinhaltet auch die Erhaltung des Arbeitsplatzes in derselben Produktionseinheit bis zum Alter von einem Jahr des Kindes mit Anrecht auf Zuweisung derselben Arbeitsaufgaben wie vorher bzw. von gleichwertigen Arbeitsaufgaben.
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Anzahl der Selbstkündigungen während der ersten drei Jahre des Kindes
Im Jahr 2019 haben 49.008 Personen den Arbeitsplatz selbst gekündigt: (73% Frauen, 27% Männer). Zum Schutz der Familiengründung ist eine verpflichtende Kontrolle dieser Kündigungen durch das Arbeitsinspektorat vorgesehen. Dabei werden auch die Gründe der Kündigung erfasst und ggf. überprüft.